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Neue Verträge

18 oder 36 Gitarrenstunden im Paket und neuer Zweijahresvertrag

Das neue "Faire-Verbraucherverträge-Gesetz“ macht de facto eine langfristige Planung im Musikunterricht unmöglich. Durch die Änderung des § 309, Absatz 9 BGB sind Vereinbarungen über vertragliche Bindungen, die länger als 24 Monate andauern, nicht mehr in der bisherigen Form darstellbar. Nach diesem Zeitraum ist nun generell eine Kündigungsfrist von 4 Wochen vorgesehen.

Das Gegenteil von gut, ist gut gemeint

Die angeblich für Kundinnen und Kunden so nachteilige „Automatische Vertragsverlängerung“ ist gerade für die Musikausbildung ein Indikator für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Schüler und Lehrer und daher aus gutem Grund eine über Jahrzehnte bewährte Praxis.

"Fair" waren die Verträge schon immer

In meinem Fall mit 8 möglichen Kündigungsterminen beim Jahresvertrag und bei den Musikschulen üblichen 4 Kündigungsterminen von einem unfairen Vertrag auszugehen ist komplett überzogen. Wer es sich bei der Musikausbildung alle 4 Wochen neu überlegen möchte, ob aktives Musizieren für ihn das Richtige ist, hat die Möglichkeit einzelne Unterrichtsstunden zu buchen. Außerdem gibt schon sehr lange, übrigens eine durch Privatmusiklehrer entwickelte Lösung für unverbindlichere Unterrichtsvereinbarungen, die Sammelkarten. Hier gibt es über die vereinbarten Stundenpakete hinaus keine Vertragsbindung und damit eine Möglichkeit ohne Vertragsbindung am Unterricht teilzunehmen. Wem das immer noch zu viel vorausgeplante Zeit ist, kann wie gesagt Einzelstunden buchen und ist dann nur für einen Termin gebunden. Man hat als Kundin oder Kunde durchaus die Wahl, wenn man keine langfristigen Verträge abschließen möchte. Falls man nicht über einen längeren Zeitraum planen möchte und dem Instrument die Zeit nicht geben möchte, kann man es auch gleich lassen und seine Zeit mit kurzweiligen Dingen verschwenden. So wie ich das sehe ist die Neuregelung meiner Meinung nach zumindest für unsere Branche unsinnig und kontraproduktiv. Die Musiklehrer hat halt wieder niemand gefragt und haben leider scheinbar auch keine Lobby …

Lange Verträge sind ein Zeichen für eine erfolgreiche Ausbildung

Eine fruchtbare, ernsthaft betriebene und zielführende Ausbildung zur Musikerin oder zum Musiker sei es mit Hobby-Ambitionen oder mit beruflichen Zielen kann niemals in 2 Jahren erledigt sein. Ein konzeptionell durchdachter Unterricht ist damit auch hinfällig. Ein Vertrag nach diesem Zeitraum mit lediglich 4-wöchiger Kündigungsfrist steht im Gegensatz zur langfristigen Planung der Unterrichtsinhalte. Ins Blaue hinein planen, wenn man nur die nächsten 4 Unterrichtseinheiten oder weniger (je nach Monat) als planbare Zeit ins Auge fassen kann ist geschäftlich unsinnig und didaktisch kurzsichtig. Die Unterrichtsvorbereitung wird im Prinzip durch gehaltene Stunden vergütet und ist keine Freizeitbeschäftigung. Somit ist eine maximale Planungszeit von 24 Monaten mit einem anschließendem "dann schauen wir mal" unpassend zu einer auf lange Sicht gedachte Ausbildung am Instrument und zeugt einmal mehr von der Unkenntnis der Entscheidenden was Musiklehrerinnnen und Musiklehrer so machen und unter welchen Bedingungen sie arbeiten. Freiberufliche mit milliardenschweren Mobilfunkunternehmen über einen Kamm zu scheren mag aus der Sicht des Verbrauchers keinen Unterschied machen, hier aber gleiche Regeln aufzustellen ist ungerecht. Abgesehen davon ist die Dienstleistung auch überhaupt nicht vergleichbar. Verträge nach den 2. Jahr mit der sinnfreien Kündigungsfrist fortzuführen ist ab sofort also nicht mehr möglich. Für 4 Wochen Kündigungsfrist braucht man keine Verträge abschließen.

Musikausbildung verkommt zur Dienstleistung - Monatsbeiträge sind Ratenzahlungen

Weiterhin sei darauf hingewiesen, dass das neue Vertragsrecht dazu geeignet ist die Ratenzahlung des Jahresbeitrages durch geschickte Wahl des Kündigungstermins zu drücken. Schließlich vereinbaren wir im Vertrag ein Jahreshonorar, dass in 12 Raten abbezahlt wird. Nach dem Ende eines Monats ist also nicht zwangsläufig die Leistung abgegolten. Ein frühzeitige Kündigung minimiert den eigentlich vertraglich vereinbarten Jahresbeitrag um 1/12. Leider ist es ja so, dass sich die vom DTKV empfohlenen Honorarstandards am Markt nicht durchsetzen lassen und die viel zu niedrigen Saläre durch die neuen Anforderungen der Gesetzgeber sich erneut minimieren dürften. Hier besteht meiner Ansicht nach dringender Handlungsbedarf.

Was nun?

Glücklicherweise sind bereits geschlossene Verträge vor dem 1. März 2022 von der Neuregelung nicht betroffen. Für Neukundinnen und Kunden biete ich ab sofort befristete Verträge mit einer Maximal-Laufzeit von 2 Jahren an.

Umgerechnet auf die einzelne Unterrichtseinheit ist das immer noch günstiger für Schülerinnen und Schüler als einzelne Gitarrenstunden zu buchen.

Als neues Angebot biete ich euch neben den Sammelkarten mit maximal 10 Gitarrenstunden im Paket nun auch Halb- und Einjahres-Verträge mit jeweils 18 oder 36 garantierten Unterrichtseinheiten an.

Diese können im Voraus per Halb oder Ganzjahres-Beitrag bezahlt werden oder wie gewohnt in 6 oder 12 Raten.

Der bisherige Vertrag mit automatischer Verlängerung ist Geschichte und hat nun eine maximale Laufzeit von 24 Monaten.

➨ Mehr Infos zu der neuen Gesetzeslage (externer Link)

Demnächst mehr zu den neuen Verträgen auf meiner
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